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Ist Folter erlaubt? : Juristische und philosophische Aspekte / edited by Wolfgang Lenzen.

Contributor(s): Material type: TextPublisher: Paderborn : mentis Verlag, 2006Description: 1 online resourceContent type:
  • text
Media type:
  • computer
Carrier type:
  • online resource
ISBN:
  • 9783969758441
  • 9783897855700
Other title:
  • Juristische und philosophische Aspekte
Subject(s): Additional physical formats: Print version:: Ist Folter erlaubt? : Juristische und philosophische Aspekte, DDC classification:
  • 340 23
LOC classification:
  • KZ7170
Online resources: Summary: Das Buch erörtert mit Blick auf den "Fall Daschner" sowie auf theoretische, bislang zum Glück fiktiv gebliebene Tickende-Bombe-Szenarien die ethischen und juristischen Aspekte der Folter-Problematik. Im Falle Daschner ging es nicht um die Androhung echter Folter, sondern allenfalls um Folter-in-Anführungszeichen, d.h. um unmittelbaren Zwang im Sinne des Polizei- bzw. Gefahrenabwehrrechts. Eine solche Unterscheidung zwischen Folter und 'Folter' ist mehr als nur rhetorische Spitzfindigkeit. Auch wenn sich eine von Staats wegen angeordnete Zufügung von Schmerzen zur Erpressung einer Information je nach nationalem oder internationalem Recht juristisch unter die Rubrik Folter subsumieren lässt, fehlt der von Daschner ins Auge gefassten Maßnahme ein entscheidendes moralisches Merkmal, durch das sich echte Folter definiert: Es war niemals intendiert, den mutmaßlichen Täter zu erniedrigen oder zu demütigen. Die Androhung von Gewalt diente einzig dem Zweck, ein unschuldiges Menschenleben zu retten. Nach fast einhelliger Meinung der in diesem Band vertretenen Autorinnen und Autoren war das Vorgehen von Daschner deshalb moralisch legitim. Kontroverser hingegen bleibt die Frage einer staatlichen Legalisierung von 'Folter'. Wäre es wirklich ein fauler Kompromiss, wenn man sich entschlösse, eine moralisch erlaubte Handlung rechtlich zu verbieten? In diesem Zusammenhang bleibt auch zu überlegen, ob jenseits des Falls Daschner z.B. bei der Suche nach einer tickenden Bombe, durch die das Leben einer großen Gruppe unschuldiger Menschen bedroht wird, eventuell drastischere Folter-Maßnahmen erlaubt sein könnten, die über die bloße (Androhung einer) Zufügung von Schmerzen hinausgehen. Hier zeichnet sich keine klare und einfache Antwort ab.
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Includes bibliographical references and index.

Das Buch erörtert mit Blick auf den "Fall Daschner" sowie auf theoretische, bislang zum Glück fiktiv gebliebene Tickende-Bombe-Szenarien die ethischen und juristischen Aspekte der Folter-Problematik. Im Falle Daschner ging es nicht um die Androhung echter Folter, sondern allenfalls um Folter-in-Anführungszeichen, d.h. um unmittelbaren Zwang im Sinne des Polizei- bzw. Gefahrenabwehrrechts. Eine solche Unterscheidung zwischen Folter und 'Folter' ist mehr als nur rhetorische Spitzfindigkeit. Auch wenn sich eine von Staats wegen angeordnete Zufügung von Schmerzen zur Erpressung einer Information je nach nationalem oder internationalem Recht juristisch unter die Rubrik Folter subsumieren lässt, fehlt der von Daschner ins Auge gefassten Maßnahme ein entscheidendes moralisches Merkmal, durch das sich echte Folter definiert: Es war niemals intendiert, den mutmaßlichen Täter zu erniedrigen oder zu demütigen. Die Androhung von Gewalt diente einzig dem Zweck, ein unschuldiges Menschenleben zu retten. Nach fast einhelliger Meinung der in diesem Band vertretenen Autorinnen und Autoren war das Vorgehen von Daschner deshalb moralisch legitim. Kontroverser hingegen bleibt die Frage einer staatlichen Legalisierung von 'Folter'. Wäre es wirklich ein fauler Kompromiss, wenn man sich entschlösse, eine moralisch erlaubte Handlung rechtlich zu verbieten? In diesem Zusammenhang bleibt auch zu überlegen, ob jenseits des Falls Daschner z.B. bei der Suche nach einer tickenden Bombe, durch die das Leben einer großen Gruppe unschuldiger Menschen bedroht wird, eventuell drastischere Folter-Maßnahmen erlaubt sein könnten, die über die bloße (Androhung einer) Zufügung von Schmerzen hinausgehen. Hier zeichnet sich keine klare und einfache Antwort ab.

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